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LG Hamburg, 26.05.2017 - 316 O 349/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 20.06.2005 - II ZR 252/03
Erstattung von Zahlungen zum Ausgleich des negativen Kapitalkontos in der Krise …
Auszug aus LG Hamburg, 26.05.2017 - 316 O 349/16
Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 20.6.2005, II ZR 252/03 folgendes ausgeführt: "Kommanditisten, deren Kapitalkonto durch gesellschaftsvertraglich zugelassene Ausschüttungen negativ geworden ist und die zur Abwendung einer Krisensituation der Gesellschaft ohne rechtliche Verpflichtung die Entnahmen an die Kommanditgesellschaft zurückzahlen, erbringen auch dann ein die Erstattungspflicht der Gesellschaft nach § 110 HGB auslösendes Sonderopfer, wenn sie mit der Zahlung zugleich dafür sorgen, daß sie in einem etwaigen späteren Insolvenzverfahren im Außenverhältnis nicht nach § 172 Abs. 4 HGB in Anspruch genommen werden können.".Das Verlangen des Klägers widerspricht auch nicht der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 20.6.2005, II ZR 252/03, der ausgeführt: "Dem Berufungsgericht kann nicht darin gefolgt werden, dass Kommanditisten auf diesen Erstattungsanspruch verzichtet haben.
- LG Hamburg, 25.01.2017 - 332 O 291/16
Erstattungsanspruch der Kommanditisten gegen die Gesellschaft: Sonderopfer durch …
Auszug aus LG Hamburg, 26.05.2017 - 316 O 349/16
Hinsichtlich des Erstattungsanspruchs nach §§ 161 Abs. 1, 110 HGB hat das Landgericht Hamburg mit einem am 25.01.2017 verkündeten Urteil zum Az. 332 O 291/16 folgendes ausgeführt:.